Seit 2023 gefordert: Warum kommt das Streikgesetz für kritische Infrastruktur nicht?

infrastruktur und streikrecht

29.09.2026

Seit Ende 2023 steht die Forderung nach strengeren Regeln für Streiks in der kritischen Infrastruktur im Raum. Ein entsprechendes Gesetz gibt es bis heute nicht.

Bereits im November 2023 forderte die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) eine Reform des Streikrechts. Streiks etwa bei Bahn, Flug- und Schiffsverkehr, Energie- und Wasserversorgung sowie Rettungsdiensten sollten nur nach einem verbindlichen Schlichtungsverfahren möglich sein. Außerdem verlangte die MIT eine mindestens viertägige Ankündigungsfrist, Notdienste zur Sicherstellung einer Grundversorgung und eine Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent. (Lobbyregister beim Deutschen Bundestag)

Auch Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage sollten untersagt werden, wenn sie vor allem unbeteiligte Dritte belasten.

Gewerkschaften wehren sich

Die Gewerkschaften lehnen solche Einschränkungen entschieden ab. Der DGB argumentiert, das Streikrecht sei durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt und dürfe nicht pauschal eingeschränkt werden. Auch verpflichtende Schlichtungsverfahren werden abgelehnt. (Deutsche Gewerkschaftsbund)

Diese Position ist nachvollziehbar:Aber das ist ja in Deutschland nicht verwunderlich. Es wird viel geredet und wenig gehandelt. Seit 2023 gefordert: Warum kommt das Streikgesetz für kritische Infrastruktur nicht?

Seit Ende 2023 steht die Forderung nach strengeren Regeln für Streiks in der kritischen Infrastruktur im Raum. Ein entsprechendes Gesetz gibt es bis heute nicht.

Bereits im November 2023 forderte die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) eine Reform des Streikrechts. Streiks etwa bei Bahn, Flug- und Schiffsverkehr, Energie- und Wasserversorgung sowie Rettungsdiensten sollten nur nach einem verbindlichen Schlichtungsverfahren möglich sein. Außerdem verlangte die MIT eine mindestens viertägige Ankündigungsfrist, Notdienste zur Sicherstellung einer Grundversorgung und eine Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent. (Lobbyregister beim Deutschen Bundestag)

Auch Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage sollten untersagt werden, wenn sie vor allem unbeteiligte Dritte belasten.

Gewerkschaften wehren sich

Die Gewerkschaften lehnen solche Einschränkungen entschieden ab. Der DGB argumentiert, das Streikrecht sei durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt und dürfe nicht pauschal eingeschränkt werden. Auch verpflichtende Schlichtungsverfahren werden abgelehnt. (Deutsche Gewerkschaftsbund)

Diese Position ist nachvollziehbar: Für Gewerkschaften ist der Streik das entscheidende Druckmittel, um Tarifverhandlungen auf Augenhöhe zu führen. Der DGB bekräftigte diese Haltung auch 2026 erneut. (Deutsche Gewerkschaftsbund)

Doch wo bleibt das Gemeinwohl?

Auf der anderen Seite treffen Streiks in Bereichen wie Bahn, Flughäfen, Energie- und Wasserversorgung oder anderen Teilen der Daseinsvorsorge nicht nur Arbeitgeber. Sie können Millionen unbeteiligter Bürger treffen und zentrale Abläufe des Landes erheblich beeinträchtigen.

Genau hier liegt der Kern der politischen Auseinandersetzung: Das Streikrecht schützt die Interessen der Beschäftigten – gleichzeitig stellt sich die Frage, wie weit die Auswirkungen eines Arbeitskampfes auf die Allgemeinheit gehen dürfen und ob in besonders sensiblen Bereichen besondere Regeln erforderlich sind.

Die Forderungen der MIT sind deshalb nicht vom Tisch. 2025 brachte auch der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften ein eigenes „Streikgesetz für Unternehmen der Daseinsvorsorge und kritischen Infrastruktur“ in das Lobbyregister ein. Vorgesehen sind unter anderem verbindliche Notdienstvereinbarungen, zeitliche Begrenzungen, verpflichtende Schlichtungsverfahren und Vorwarnzeiten. (Lobbyregister beim Deutschen Bundestag)

Doch umgesetzt wurde seit dem ersten Vorstoß 2023 nichts. Forderungen nach einem speziellen Streikgesetz liegen damit inzwischen seit fast drei Jahren auf dem Tisch – während die grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen Streikrecht und den Interessen der Allgemeinheit unverändert weitergeht.

Aber das ist ja in Deutschland nicht verwunderlich es wird viel geredet, wenig gehandelt und gejammert, dass die AfD immer mehr Zulauf bekommt

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