20.09.2026
Die frühere Berliner SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci ist rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Sie erhielt eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Im Mittelpunkt des Falls stehen ihre Hochzeit im Jahr 2019, kostenlose Leistungen einer Werbeagentur und ein späterer Auftrag ihrer Senatsverwaltung über 267.830 Euro. Die Agentur hatte zuvor bereits mehr als 6,7 Millionen Euro aus neun Verträgen mit dem Land Berlin erhalten. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Dezember 2025.
Hochzeit ohne Rechnung
Der Fall begann mit Ermittlungen gegen Kalayci und den Inhaber einer Berliner Marketingagentur. Im Januar 2025 musste sich die frühere Senatorin schließlich vor dem Landgericht Berlin verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Agentur 2019 Dienstleistungen rund um Kalaycis Hochzeit erbracht, ohne diese vollständig abzurechnen. Kalayci habe sich nach den Kosten erkundigt. Die Agentur habe darauf jedoch nicht mit einer Rechnung reagiert. Kalayci sei deshalb davon ausgegangen, dass die Leistungen kostenlos erbracht würden.
Parallel dazu ging es um ein Projekt der von Kalayci geführten Gesundheitsverwaltung: eine Werbekampagne zur Gewinnung von Nachwuchs für den Pflegeberuf.
Das Gericht sah einen Zusammenhang zwischen den kostenlosen privaten Leistungen und den geschäftlichen Interessen des Agenturinhabers. Dieser habe sich durch die kostenlose Unterstützung der Hochzeit bessere Chancen auf den Auftrag der Gesundheitsverwaltung versprochen.
267.830 Euro für die Pflegekampagne
Der entscheidende öffentliche Auftrag hatte ein Volumen von 267.830 Euro.
Das Landgericht Berlin sah darin den Kern des Bestechlichkeitsdelikts. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Kalayci die privaten und dienstlichen Beziehungen zu der Agentur miteinander vermischt und sich auf einen persönlichen Vorteil eingelassen.
Dabei gibt es eine wichtige juristische Einschränkung: Das Landgericht konnte nicht feststellen, dass Kalayci tatsächlich in einer konkreten Diensthandlung beeinflusst worden war. Der Vorwurf der Bestechlichkeit wurde dennoch bejaht, weil sie den persönlichen Vorteil angenommen und damit den Eindruck der Käuflichkeit geschaffen habe. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese rechtliche Bewertung.
Das Urteil: 18 Monate auf Bewährung
Am 4. April 2025 verurteilte das Landgericht Berlin Kalayci wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Der mitangeklagte Inhaber der Marketingagentur wurde wegen Bestechung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von 6.242 Euro bei Kalayci und 9.450 Euro beim Agenturinhaber an. In diesen Größenordnungen sah das Gericht die jeweiligen Vorteile, die aus dem Korruptionskomplex erlangt worden waren.
Kalayci bestritt die Vorwürfe. Ihre Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Nach dem Urteil legte sie Revision ein.
BGH bestätigt Verurteilung
Die Revision brachte Kalayci keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof verwarf am 17. Dezember 2025 die Revisionen beider Angeklagten. Der 5. Strafsenat stellte fest, dass die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben habe.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig.
Aus dem ursprünglichen Korruptionsverdacht war damit ein rechtskräftiges Strafurteil geworden.
6,7 Millionen Euro aus neun Verträgen
Besonders interessant ist der Blick auf die Geschäftsbeziehungen der Agentur zum Land Berlin.
Nach einer Antwort des Berliner Senats auf eine CDU-Anfrage erhielt das Unternehmen zwischen 2015 und 2022 mehr als 6,7 Millionen Euro aus neun Verträgen mit dem Land Berlin. Die Agentur arbeitete unter anderem für die Arbeitsverwaltung und verschiedene Berliner Behörden.
Diese 6,7 Millionen Euro sind allerdings nicht der Bestechungsvorteil, um den es im Strafurteil gegen Kalayci ging. Die Summe beschreibt vielmehr das Gesamtvolumen der damals bekannt gewordenen Verträge des Landes Berlin mit der Agentur.
Der strafrechtlich relevante Vorgang, für den Kalayci rechtskräftig verurteilt wurde, betrifft insbesondere die kostenlose Organisation beziehungsweise Dienstleistungen für ihre Hochzeit und den damit verbundenen Auftrag der Gesundheitsverwaltung.
